Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Schule. Er hat gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten.
Der Förderverein wurde 2000 als eingetragener gemeinnütziger Verein gegründet. Er setzt mit seiner Unterstützung da an, wo das Schulbudget nicht ausreicht, um Projekte finanziell und organisatorisch umzusetzen.
In der Schule können problematische Situationen auftreten. Als Beratungslehrerin gehört es zu meinen Aufgaben gemeinsam mit Ihnen Wege zu suchen, um diese Hürden zu überwinden.